Zahnersatz: Kronen, Brüken, Inlays, Venner's und Teil-Totalprothesen
Zahnersatz
Zahnersatz wird in verschiedene Klassen eingeteilt: Der festsitzende Zahnersatz umfasst Kronen, Teilkronen (Inlay,onlay und veneers) und Brücken und bei herausnehmbarem Zahnersatz wird zwischen Totalprothesen und Teilprothesen unterschieden, die wiederum in mehrere Untergruppen eingeteilt werden können. Hierbei kann entweder die Ausführung oder der Umfang der Teilprothese als Kriterium herangezogen werden. Kombinierter Zahnersatz besteht aus einem fest einzementierten Teil und einem herausnehmbaren Teil.
Zahnersatz soll die Kauleistung der teil- oder unbezahnten Kiefer wiederherstellen. Weitere Aspekte betreffen die Ästhetik und die Sprechleistung, da die Aussprache mancher Buchstaben oft vom Vorhandensein und der richtigen Position der Zähne abhängig ist.
Festsitzender Zahnersatz
Festsitzender Zahnersatz wird an vorhandenen Zähnen befestigt, die dann zusätzlich auch die Kaukräfte des Ersatzes mittragen. Als Faustregel hierbei gilt, dass jeder Zahn den Kaudruck eines weiteren Zahnes aufnehmen kann. Für zwei zu ersetzende Zähne sollten also auch zwei Pfeilerzähne zur Verfügung stehen. Die Verwendbarkeit von Pfeilerzähnen als Brückenanker hängt von der Pfeilerwertigkeit ab.
Festsitzender Zahnersatz kommt der natürlichen Situation am nächsten und ist daher – anders als herausnehmbarer Zahnersatz – in der Lage, die normale Kau- und Sprechfunktion nahezu vollständig wiederherzustellen.
Brücken und Kronen haben nur eine begrenzte Verweildauer im Mund – im Durchschnitt ca. 15 bis 20 Jahre.
Da sich das Zahnfleisch im Rahmen einer Parodontitis zurückbilden kann, ist der Hauptgrund für die Insuffizienz einer Krone oder Brücke darin begründet, dass der dann freiliegende Zahnhals als Prädilektionsstelle der Karies wieder zugänglich wird. Auch Zahnlockerungen durch Überbelastung können (insbesondere im Oberkiefer) zum Verlust festsitzenden Zahnersatzes führen. Ebenfalls ist die Vorschädigung der Pfeilerzähne vor der Überkronung von Bedeutung.
Die künstliche Krone
Für eine künstliche Krone wird die natürliche Zahnkrone präpariert, das heißt, sie wird bis ca. 1 mm unter den Zahnfleischsaum rundherum zylindrisch oder leicht konisch beschliffen. Am Zahnhals wird eine meist hohlkehlförmige Stufe angelegt. Auch bei der Kaufläche beziehungsweise Schneidekante muss so viel abgeschliffen werden, dass genügend Platz zum Gegenbiss ist. Dieser so präparierte Zahnstumpf wird mit einer speziellen Abformmasse (Silikon oder Hydrokolloid) abgeformt. Mithilfe dieser Abformung kann der Zahntechniker dann ein Arbeitsmodell erstellen, auf dem er die Krone fertigen kann.
Bis zur Fertigstellung der zahntechnischen Arbeit muss der beschliffene Zahn gegen thermische und chemische Reize sowie vor einer Stellungsänderung durch eine möglichst gut approximal und okklusal abgestützte und zervikal passende provisorische Krone (meist aus Kunststoff) geschützt werden, die mit einem leicht wieder zu lösenden, relativ weichen Befestigungszement auf den Zahnstumpf geklebt wird. Künstliche Kronen können auf Zahnstümpfen, Stiftaufbauten, aber auch auf Zahnimplantaten eingegliedert werden.
Wenn noch ausreichend restliche Zahnhartsubstanz vorhanden ist, kann der Zahnstumpf mittels einer Aufbaufüllung komplettiert werden. In anderen Fällen kann ein Stiftaufbau im Wurzelkanal verankert werden. Bei tiefzerstörten Zähnen kann eine chirurgische Kronenverlängerung durchgeführt werden.
Metallbasierte Kronen
Die metallbasierte Krone kann aus einer hochwertigen Goldlegierung, einer goldreduzierten Legierung, Titan oder einer Nichtedelmetalllegierung (NEM) gefertigt werden. Bei den preiswerteren goldreduzierten Legierungen kann es durch die Beimischung weniger edler Metalle, wie zum Beispiel Palladium unter Umständen zu Allergien oder auch Verfärbungen der Mundschleimhaut kommen. Daher verwendet man heute neben den teuren „Hochgold“-Legierungen auch Nichtedelmetalllegierungen, biokompatible edelmetallfreie Legierungen oder Titan als preiswerte Alternative.
Die metallbasierten Kronen können als unverblendete Vollgusskronen, teilverblendete Kronen bzw. vollverblendete Kronen hergestellt werden. Das Verblendmaterial kann entweder ein Verblendkunststoff auf Komposit-Basis (d. h. eine Mischung aus einer Harzmatrix und keramischen Füllstoffen) oder Keramik sein (Verblend-Metall-Keramik: VMK). Die Letzteren erfordern wegen der hohen Aufbrenntemperatur (800–900 °C) spezielle Aufbrennlegierungen, die beim Brennvorgang eine haftvermittelnde Oxydschicht (Haftoxide) bilden. Die Keramikverblendung ist aufwändiger, hat aber gegenüber der Kunststoffverblendung den ästhetischen Vorteil besserer Farbstabilität und eine höhere Abrasionsstabilität. Diese kann aber auch von Nachteil sein, weil deren enorme Härte eine gleichmäßige Abrasion (natürliches Einschleifen) verhindert und die Antagonisten (gegenüberliegende Zähne) überproportional „abgekaut“ werden. Die Folge können Kiefergelenksbeschwerden sein.
Vollkeramik-Kronen
Vollkeramikkrone an Zahn 24 (im Bild: obere Zahnreihe, 4. Zahn von links)
Vollkeramikkronen haben statt des Metallgerüsts in der Regel einen Kern, der dann überbrannt wird. Der Kern kann auf einem CNC Bohr- und Fräswerk aus Zirkonoxid gefräst werden und wird dann mit Keramik verblendet. Daneben besteht die Möglichkeit, bei hoher Temperatur aus flüssiger Keramik die Krone ausschließlich aus Keramik zu pressen (Presskeramik). Dabei ist ein weiteres Verblenden nicht mehr unbedingt nötig, bietet jedoch Vorteile für die Herstellung von Transluzenz und Opaleszenz. So kann eine natürliche Farbwirkung nachgebildet werden.Vollkeramikkronen verursachen durch eine geringere Wärmeleitfähigkeit weniger thermische Reize.
Brücke
Unter einer Brücke versteht man in der Zahnmedizin einen Zahnersatz, der seine Abstützung ausschließlich auf Zähnen, Zahnwurzeln oder Zahnimplantaten – auch Anker genannt – findet. Die Bezeichnung Brücke stammt daher, da mit dieser Form des Zahnersatzes eine oder mehrere Zahnlücken durch künstliche Zähne überbrückt werden. Die künstlichen Zähne sind mit den Brückenpfeilern (auch Anker genannt), Zahnkronen oder Teilkronen verbunden. In der Regel ist eine Brücke festsitzend, also dauerhaft einzementiert. Werden Teleskopkronen als Anker genutzt, kann eine solche Brücke auch herausnehmbar sein. Beim Brücken-Zahnersatz bezeichnet man die Pfeiler auch als Fixierelemente und die Zwischenglieder als Brückenkörper oder Brückenglieder, die die fehlenden Zähne ersetzen. Die Verwendbarkeit von Pfeilerzähnen als Brückenanker hängt von der Pfeilerwertigkeit ab.
Teleskopkrone
Eine Teleskopkrone ist in der Zahnmedizin der nicht ganz zutreffende Sammelbegriff für jede Art einer Doppelkrone. Richtigerweise muss man Doppelkronen unterscheiden in Parallelwandige Teleskopkronen, Konuskronen und Resilienzteleskopkronen.
Doppelkronen werden dann eingegliedert, wenn es gilt, herausnehmbaren kombinierten Zahnersatz möglichst gut zu befestigen, dabei gleichzeitig das Restgebiss und die der Befestigung dienenden Zähne optimal zu schützen und unphysiologische (Kipp-)Belastungen zu vermeiden.
Alle Doppelkronen bestehen aus einer Innen- oder Primärkrone und einer Außen- oder Sekundärkrone. Die Primärkrone wird bei der Eingliederung z. B. mit Phosphatzement fest auf den beschliffenen Zahnstumpf zementiert, während die Sekundärkrone in die Zahnprothese eingearbeitet wird (gelötet, geklebt oder mit Retentionen im Prothesenkunststoff eingebettet). Das Prinzip ist, dass sich beim Einsetzen der Prothese Primär- und Sekundärteil teleskopartig ineinanderschieben und dadurch den gewünschten Halt geben. Dabei muss unbedingt auf eine parallele Einschubrichtung geachtet werden.
Doppelkronen werden in aller Regel aus Goldlegierungen oder mit Hilfe der Galvanotechnik gefertigt, aber auch Nichtedelmetalllegierungen oder Titan werden inzwischen eingesetzt. Eine Verblendung der Außenteleskope ist möglich, allerdings nicht als Keramik-Verblendung, weil diese den beim Einsetzen und Herausnehmen entstehenden Spannungen durch Verkanten nicht standhält.
Teilkrone
Teilkronen (englisch partial crown) können als schonende Variante der Krone bei ausgedehnten Zahnhartsubstanzdefekten, die keine Restaurierung mittels Füllungstechnik bzw. eines Inlays zulassen, zum Einsatz kommen.
Im Gegensatz zur Krone, deren Präparationsgrenze am Zahnhals verläuft, liegt der Teilkronenrand bei tragenden Zahnhöckern im Bereich des anatomischen Zahnäquators, während Scherhöcker lediglich überkuppelt werden.
Als Materialien kommen Edelmetalllegierungen sowie vollkeramische Materialien in Frage. Nicht nur aus ästhetischen Gesichtspunkten, sondern besonders wegen der Möglichkeit zur adhäsiven Zementierung und damit der Stabilisierung der Restzahnhartsubstanz ist für Teilkronen Keramik ein ausgezeichneter Werkstoff.
Inlay
Ein Inlay (englisch für Einlagefüllung) ist eine in einem zahntechnischen Labor hergestellte Zahnfüllung, die in den Zahn eingesetzt wird, in der Regel um Kariesfolgen zu behandeln und den dadurch entstandenen Zahndefekt zu rekonstruieren. Ein Inlay ist ein passgenaues Werkstück, das in den Zahn eingeklebt wird, im Gegensatz zu plastischem Füllungsmaterial, das in weicher Konsistenz mittels Formhilfen in den Zahn eingebracht wird und anschließend aushärtet. Ein Inlay kann aus verschiedenen Materialien, wie Gold, Keramik, galvanische Keramik (Kombination aus Gold und Keramik), Kunststoff und neuerdings Titan hergestellt werden.
Veneer's
Veneer (englisch für Furnier) oder Verblendschale ist eine hauchdünne, lichtdurchlässige Keramikschale für die Zähne, die mit Spezialkleber auf die Zahnoberfläche – vor allem von Frontzähnen – aufgebracht wird. Die Haftschale besteht aus Keramik. Abgesehen von seltenen Allergien gegen das Befestigungsmaterial stellt der Einsatz von Keramik-Veneers in der Regel keine gesundheitliche Gefährdung dar, weil das Keramikmaterial eine sehr hohe Bioverträglichkeit hat. Probleme gibt es nur bei sehr massiv fluoridiertem Zahnschmelz. Außerdem bergen die notwendigen Einschleifmaßnahmen das Risiko einer chronischen Pulpitis (Zahnmarkentzündung), über das der Arzt aufklären muss (Entscheidung des OLG Hamm vom 30. Mai 2011). Mit Veneers können leichte Zahnfehlstellungen, Zahnlücken, unbefriedigende Zahnfarben und lokale Verfärbungen korrigiert werden. Durch Veneers erhalten die sichtbaren Oberflächen der Zähne ein optimiertes Aussehen, und auch die Zahnfarbe wird bei diesem Verfahren individuell korrigiert. In der Regel werden bei ihrem Einsatz alte Kunststofffüllungen oder Eckenaufbauten entfernt.
Herausnehmbarer Zahnersatz
Totalprothese
Unter einer Totalprothese (auch Vollprothese, im Volksmund „Gebiss“ oder „dritte Zähne“, im zahnärztlichen Jargon „14er“ oder „28er“ nach der Anzahl der ersetzten Zähne) versteht man in der Zahnmedizin den Ersatz aller Zähne und des Alveolarknochens eines oder beider Kiefer durch herausnehmbaren Zahnersatz, der aus einer Kunststoffbasis aus Polymethylmethacrylat (PMMA) und den darauf befestigten künstlichen Zähnen aus Kunststoff oder Porzellan besteht. Eine Totalprothese findet im Mund durch Saugwirkung, Adhäsions- und Kohäsionskräfte und das Zusammenspiel von Muskeln Halt am Kiefer. Hierzu wird der Prothesenrand mit Hilfe einer Funktionsabformung individuell angepasst. Eine Totalprothese ersetzt nicht nur die Zähne, sondern auch den abgebauten Kiefer. Der Knochenabbau des Kieferknochens (Kieferabbau) kann aus Zahnverlust, Parodontitis oder aus Knochenresorption, verursacht durch den Auflagedruck von Prothesen, resultieren. Die Herstellung einer Totalprothese erfolgt Hand in Hand zwischen Zahnarzt und Zahntechniker. Die zahntechnische Herstellung einer Totalprothese erfolgt auf Gipsmodellen in normierten Geräten. Das Einsetzen der Prothese in einen lebenden Organismus mit all seinen individuellen Besonderheiten stellt eine der größten Herausforderungen an den Zahnarzt dar. Der Erfolg der Behandlung setzt dabei große Erfahrung voraus.Die Herstellung einer Totalprothese dauert etwa sechs Behandlungssitzungen, die sich in der Regel über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen erstrecken. Es folgen mehrere Nachbehandlungssitzungen, die sich über weitere zwei bis acht Wochen hinziehen können.
Teilprothese
Unterscheidung nach der Ausführung
Teilprothesen stellen in der Zahnmedizin einen Zahnersatz dar, der bei einem Gebiss mit Restbezahnung hergestellt werden kann. Eine Teilprothese (partielle Prothese (lat.: pars Teil)) kann in unterschiedlichen Ausführungen hergestellt werden. Die einfachste Ausführung, die Klammerprothese, besteht aus einer Kunststoffbasis, den zu ersetzenden Zähnen und gebogenen Halte- und Stützelementen. Das sind die sogenannten Klammern als Halteelemente und bestenfalls zusätzliche Auflagedorne als Stützelemente, die ein Absinken der Prothese verhindern sollen. Die Prothese kann nötigenfalls durch einen eingearbeiteten Draht oder Bügel verstärkt werden. Eine Klammerprothese gilt als Interimsprothese (Übergangsprothese, um z. B. einige Wochen die Wundabheilung nach einer Zahnextraktion abzuwarten) und nicht als Dauerlösung, weil sie sowohl die verbliebenen natürlichen Zähne als auch das Zahnfleisch und den darunterliegenden Knochen schädigen kann (mechanische Atrophie). Nach der Abheilungsphase muss die hergestellte Prothese entweder angepasst, oder eine neue Prothese angefertigt werden
Bei einer Modellguss-Teilprothese wird auf einem Kiefermodell zunächst ein Metallgerüst mitsamt den Halte- und Stützelementen in einem Guss hergestellt. Durch dieses Verfahren ist eine hohe Passgenauigkeit und Stabilität gewährleistet. Als Legierung wird in aller Regel eine Chrom-Cobalt-Molybdän-Legierung eingesetzt – in den letzten Jahren aber auch zunehmend reines Titan, da dieses besonders gewebeverträglich ist. Auf dieser Basis werden dann Kunststoff und Zähne aufgebaut. Es ist wichtig, dass eine Modellgussprothese parodontienfrei gestaltet wird, das heißt, wo immer möglich sollte ein Abstand von mehreren Millimetern zwischen den natürlichen Zähnen und der Prothese eingehalten werden, um „Schmutzecken“ zu vermeiden. Insgesamt ist eine solche Modellguss-Teilprothese länger haltbar als die oben beschriebene einfache Teilprothese und vor allem durch die bessere Passgenauigkeit und Abstützung auch als Dauer-Zahnersatz möglich. Ein langfristiger Erfolg ist aber auch bei dieser Ausführung nur durch eine regelmäßige und intensive Zahn- und Prothesenpflege gewährleistet.
Kombinierter Zahnersatz
In diesem Abschnitt wird nicht zwischen Kronen auf natürlichen Zähnen oder auf Zahnimplantaten unterschieden, weil beide in der Konstruktion sehr ähnliche Funktionen erfüllen.
Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, besteht kombinierter Zahnersatz aus einem festsitzenden und einem herausnehmbaren Teil. Der festsitzende Teil kann aus Kronen – eventuell auch als Teil einer Brücke, Teleskop- und/oder Konuskronen, Stegen oder Geschieben bzw. (nur noch selten) Gelenken bestehen. An dieser festsitzenden Konstruktion findet passgenau eine Teilprothese ihren Halt. Bei Teleskop- und Konuskronen wird der Halt durch Friktion, bei Stegen ebenfalls oft durch Friktion, manchmal auch durch einen „Reiter“ erreicht, der den Steg wie eine Klemme umfasst. Geschiebe bestehen aus einer Patrize am festsitzenden Teil und einer Matrize am herausnehmbaren Teil. Es gibt sie in sehr unterschiedlichen Ausführungen und Größen: mit kleinen Friktionsstiften, mit konusartigen T-förmigen Riegeln oder auch als druckknopfartiges Kugelköpfchen. Oftmals kann die „Klemmwirkung“ zusätzlich durch eine kleine Schraube ein- oder nachgestellt (aktiviert) werden. Es müssen nicht immer alle Restzähne mit Teleskopkronen versorgt werden, einzelne Zähne können zusätzlich stattdessen auch mit gegossenen Halte- und Stützelementen einbezogen werden, um den Halt und die Abstützung der Prothese zu optimieren. So wird auch ein Kippen der nicht überkronten Restzähne vermieden. Die übrige Gerüstkonstruktion unterscheidet sich nicht von einer Modellgussprothese.
Vorteile des kombinierten Zahnersatzes:
sehr guter Halt an der Restbezahnung und/oder den Implantaten
sehr gute Abstützung auf der Restbezahnung
verglichen mit „normalen“ Teilprothesen werden die Zähne, die zur Befestigung herangezogen werden, besser vor Karies geschützt
durch eine Verblockung der Restbezahnung kann eine Überbelastung einzelner Zähne vermieden werden.
in gewissem Ausmaß ist eine Erweiterung oder Reparatur möglich.
Die Indikation zu einer einseitigen Teilprothese ohne Halt und Abstützung auf der Gegenseite des Kiefers sollte sehr zurückhaltend erfolgen, weil ein Kippen der Prothese – meist nach vestibulär – oft nicht ausgeschlossen werden kann. Außerdem sollte eine einseitige Teilprothese so konstruiert sein, dass sie sich niemals unbeabsichtigt lösen kann, da sie sonst verschluckt werden oder in die Luftwege geraten könnte.
Eine Sonderform des kombinierten Zahnersatzes ist die Deck- oder Cover-Denture-Prothese, auch Hybridprothese genannt. Sie wird z. B. mit Teleskopkronen, Stegen auf Wurzelstiftkappen oder Kugelköpfchen an der meist nur noch geringen Restbezahnung befestigt. Hierbei kommt neben der eingeschränkten Belastungsfähigkeit der restlichen Zähne auch die Resilienz des Prothesenlagers zum Tragen. Eingegliedert sieht eine Cover-Denture-Prothese einer totalen Prothese ähnlich und hat in etwa auch die gleiche Ausdehnung, bietet durch den „Unterbau“ aber einen wesentlich höheren Tragekomfort und schont das Prothesenlager.
Stegprothese
Eine Stegprothese ist eine Teilprothese, die an einem Steg befestigt ist. Der Steg hat eine Halte- und Stützfunktion und einen runden oder rechteckigen Querschnitt. Der Steg verblockt zwei Zähne oder Implantate. Der Steg kann an Wurzelkappen, Ankerkronen oder Suprastrukturen bei Zahnimplantaten angelasert oder angelötet werden. Es können mehrere solche Stege miteinander verbunden werden. Stegprothesen sind herausnehmbare Prothesen, die auch mittels Riegeln fixiert werden können. Sie fallen unter die Kategorie kombinierter Zahnersatz, da ein Teil der prophetischen Versorgung fest im Mund verankert ist und der andere Teil (mit Metallbasis und Halteelementen) herausnehmbar ist.
Für einen Steg müssen mindestens zwei Zähne beschliffen und überkront werden oder er wird zwischen zwei Implantaten eingebaut. Die Kronen sind durch den Steg verbunden und werden im Mund dauerhaft einzementiert. In die Prothese ist eine Matrize integriert und kann zur Erhöhung der Bruchfestigkeit mit einer Metallverstärkung versehen werden. Der Halt der Prothese auf dem Steg erfolgt je nach Profil des Steges durch Reibung oder Verkeilung. In die Prothesenbasis wird ein passender Stegreiter eingearbeitet. Dadurch wird eine scharnierartige Verbindung zwischen dem Steg und der Prothese ermöglicht.